Impfungen

Vorsorge-Impfung bei Scheidenentzündungen

Durch einen speziellen Impfstoff mit inaktivierten Keimen verschiedener Milchsäurebakterien lässt sich das Immunsystem anregen, Antikörper gegen Lactobacillus- Stämme, die häufigen Verursacher von Vaginalinfekten, zu bilden und sogar vorhandene Krankheitserreger zu beseitigen („Kreuzreaktion“).

Eine 3-teilige Grundimmunisierung, ergänzt durch eine Auffrischungsimpfung nach einem Jahr, kann so bis zu drei Jahre lang Schutz vor Scheidenentzündungen bieten.

In einer Anwendungsbeobachtung, an der über 500 Frauen mit immer wiederkehrenden Scheidenentzündungen teilnahmen, sank die Zahl der Neuerkrankungen nach der Impfung um 82%.

Studien belegen die Wirksamkeit der intramuskulären Impfung bei Pilzerkrankungen, Trichomonadenbefall und bakteriellen Infekten.

Wir würden uns freuen, Ihnen hierzu noch weitere Informationen geben zu dürfen.

 

Vorsorge-Impfung bei chronischen Harnwegs-Infektionen

Bakterielle Harnwegs-Infekte werden mit Antibiotika behandelt. Die beseitigen in der Regel schnell und nachhaltig die Auslöser der entzündlichen Reaktion – die Bakterien. Doch diese Behandlung hat ihre Grenzen. Kehrt ein solcher Infekt immer wieder, ist der Therapie-Erfolg häufig nicht zufrieden stellend.

Eine gute Alternative bzw. Ergänzung zur Antibiotika-Behandlung ist seit einiger Zeit die vorbeugende Immunisierung. 

Ihr Arzt gibt Ihnen dazu dreimal innerhalb eines Monats eine Spritze im Abstand von je 2 Wochen in den Oberarm. Diese enthält abgetötete Formen derjenigen Keime, die für Harnwegs-Infekte verantwortlich sind. Diese geben dem Immunsystem das Signal zur Bildung eigener Abwehrstoffe und senken damit das Risiko für weitere Harnwegs-Infekte erheblich. 

Die Behandlung kann auch während einer Akut-Phase begonnen werden. Der Vorteil der Immunisierung, im Vergleich zu Antibiotika, liegt in der ursächlichen Behandlung von immer wiederkehrenden Harnwegs-Infekten.

Zahlreiche ärztliche Leistungen, die allgemein empfohlen werden, wie eine Prophylaxe bei wiederkehrenden Harnwegs- Infekten, sind im Regelfall nicht im festgelegten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Als gesetzlich Versicherte können Sie eine solche Therapie trotzdem erhalten, indem Sie die entstehenden Kosten selbst tragen. Die Arztleistung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ).

Wir würden uns freuen, Ihnen hierzu noch weitere Informationen geben zu dürfen.

 

HPV (Humane Papillomviren)-Impfung

Schon länger ist bekannt, dass humane Papillomviren eine Reihe von Krankheiten auslösen:

Neben einem Gebärmutterhalskrebs können dies Genitalwarzen, aber auch Krebserkrankungen der Scheide und des äußeren Genitalbereiches sein.

 

Meist heilt eine Infektion mit dem humanen Papillomvirus folgenlos aus. Ein Fünftel der Infektionen verläuft jedoch chronisch, d.h., das Virus verbleibt in der Schleimhaut und kann dort Veränderungen von Entartungen, bis hin zu unkontrolliertem Zellwachstum, hervorrufen.

Papillomviren sind weit verbreitet. Sie werden meist beim Geschlechtsverkehr übertragen. So infizieren sich im Laufe ihres Lebens etwa 70% der sexuell aktiven Bevölkerung mit Papillomviren. Spezielle Risikogruppen gibt es nicht. Daher sollte jede Frau diesen Erkrankungen wirkungsvoll vorbeugen.

Die Impfung schützt vor Gebärmutterhalskrebs und seinen Vorstufen, aber auch vor Genitalwarzen, die durch Papillomviren der Typen 6, 11, 16 und 18 verursacht werden. Das sind etwa 75% dieser Krebsarten.

Den besten Schutz bietet die Impfung vor dem ersten Geschlechtsverkehr, daher zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese Impfung bis zum 18. Geburtstag

 

Allerdings sollte die Impfung nicht auf diesen Zeitraum beschränkt bleiben, da bei weitem nicht alle Mädchen mit dem Eintritt in die Sexualität mit HPV infiziert werden. Auch ältere Frauen, oder Frauen, welche bereits Kontakt mit einem HPV- Typ hatten, profitieren von der Impfung.

Wir bieten Ihnen deshalb die HPV-Impfung als Selbstzahlerleistung an.

Zur Frage der Notwendigkeit einer Auffrischung des Impfschutzes liegen derzeit noch keine Daten vor. Der nachgewiesene Impfschutz beträgt mindestens 5 Jahre.

Wir würden uns freuen, Ihnen hierzu noch weitere Informationen geben zu dürfen.

 

Reisemedizinische Impfungen-fragen Sie bei Bedarf nach!