Mutterschaftsvorsorgerichtlinien

Lesen Sie bitte die folgenden Informationen in aller Ruhe durch, und nutzen Sie diese auch über die gesamte Schwangerschaft als nützlichen Ratgeber.

Wir stehen Ihnen natürlich jederzeit für Fragen und Wünsche gerne zur Verfügung.

 

Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgt nun eine Reihe von Untersuchungen.

 

Frauenärztliche Untersuchung

Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.

Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter. Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:

  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • Gewichtskontrolle
  • Hämoglobinbestimmung – Eisenwert, abhängig vom letzten Befund
  • Ausschluss Chlamydieninfektion

Im Rahmen der Erstuntersuchung wird auch eine genitale Chlamydia trachomatis Infektion ausgeschlossen. Die Untersuchung wird an einer Urinprobe mittels eines Nukleinsäure-amplifizierenden Tests (NAT) durchgeführt.

 

Blutuntersuchungen

Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen

Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 27. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. 

Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein 

 (Lues Suchreaktion - LSR) und der Test auf „Röteln-Antikörper“, sofern nicht zwei Impfungen oder spezifische Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen kann.

  

Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS Virus) durchführen zu lassen (wird auch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen).

 

Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll.

Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

 

Ernährungsberatung

In die ärztliche Beratung zu Beginn Ihrer Schwangerschaft werden auch Empfehlungen zur gesunden Ernährung einbezogen. Dies dient Ihrer eigenen Gesundheit sowie der optimalen Entwicklung Ihres Kindes. Grundlage hierfür ist die Tatsache, dass in der Schwangerschaft für bestimmte Mikronährstoffe wie z. B. Folsäure, Jod, Eisen, Vitamin D und Omega-3-Fettsäuren ein erhöhter Bedarf besteht. Ernährungsberichte und Befragungen bei Frauen im gebärfähigen Alter zeigen eine deutliche Unterversorgung gerade mit diesen für die Entwicklung Ihres Kindes wichtigen Substanzen. Andererseits kann eine übermäßige Gewichtszunahme durch kalorienreiche Nahrung das Risiko für Erkrankungen in der Schwangerschaft wie Diabetes und Bluthochdruck begünstigen. 

Auch über den Zusammenhang zwischen Ernährung und Kariesrisiko werden Sie aufgeklärt: es wird empfohlen min. einmal pro Schwangerschaft den Zahnarzt zur Kontrolle aufzusuchen, spätestens in der Mitte der Schwangerschaft.

 

Screening auf Schwangerschaftsdiabetes

Der Zuckertest wird zwischen der 24 +0 und 27+6 Schwangerschaftswoche angeboten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, machen Sie zunächst einen Vortest, bei dem Sie ein Glas Wasser mit 50 Gramm Zucker (nicht nüchtern) trinken. Wird in diesem Vortest ein erhöhter Wert gefunden, dann erfolgt zeitnah ein zweiter Diagnosetest, der aufwändiger ist und dabei müssen Sie nüchtern sein, das heißt mindestens 8 Stunden nichts gegessen oder getrunken zu haben. Hierzu wird Ihnen jeweils Blut aus einer Armvene abgenommen. Mögliche Folgen eines Schwangerschaftsdiabetes sind die sogenannte Präeklampsie oder Geburtskomplikationen.

 


Gestationsdiabetes

Liebe Patientin,

bei Ihnen ist eine Untersuchung auf erhöhte Blutzuckerwerte in der Schwangerschaft vorgesehen. Etwa jede 14. Schwangere hat erhöhte Blutzuckerwerte. Die Erkrankung nennt man Gestationsdiabetes.

Welche Folgen hat ein Gestationsdiabetes für Mutter und Kind?

Etwa die Hälfte aller Schwangeren mit Gestationsdiabetes wird in den nächsten 10 Jahren „zuckerkrank“. Früher und starker Anstieg der Blutzuckerwerte steigern das Risiko eines Diabetes in der Schwangerschaft.

Das erhöhte Zuckerangebot führt bei dem Kind zu übermäßigem Wachstum und Geburtskomplikationen. Die Kinder können Temperatur und Blutzucker nicht konstant halten. Vermutlich verstärken erhöhte Blutzuckerwerte in der Schwangerschaft das Risiko für Übergewicht des Kindes bereits in der Pubertät.

 

Wann wird die Untersuchung durchgeführt?

Beim Ausstellen des Mutterpasses bei Schwangeren mit besonderem Risiko: 

  • Übergewicht vor der Schwangeschaft
  • Diabetes bei Eltern oder Geschwistern
  • Gestationsdiabetes in einer vorangegangenen Schwangerschaft
  • schwere Fehlbildungen in einer vorangegangenen Schwangerschaft 
  • 3 oder mehr Aborte hintereinander

 

Bei unauffälligem Ergebnis und bei allen anderen Schwangeren wird der Test zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt.

 

Wie wird die Untersuchung durchgeführt?

Zu einer beliebigen Tageszeit erhalten Sie 50 g Traubenzucker in einem Glas Wasser gelöst zu trinken. Nach einer Stunde wird der Blutzucker gemessen. Eine Blutzuckermessung vor dem Test ist nicht erforderlich. Bei einem Zuckerwert über 140 mg/dl muss ein Bestätigungstest angeschlossen werden. 

 

Der Bestätigungstest soll nach einer mindestens achtstündigen Nüchternheit morgens vor 09.00 Uhr beginnen. Der Blutzucker wird vor Testbeginn gemessen. Ist der Wert unter 126 mg/dl, erhalten Sie 75 g Zuckerlösung zu trinken. Nach einer und zwei Stunden wird der Blutzucker erneut gemessen. Während des Testes müssen Sie im Wartezimmer sitzen bleiben. Sie sollen nicht essen, trinken oder rauchen.

 

Sind mindestens einer der gemessenen Blutzuckerwerte erhöht, oder ist bereits der Nüchternwert über 126 mg/dl muß bei Ihnen die Diagnose eines Gestationsdiabetes gestellt werden und es wird eine Überweisung an den diabetologisch betreuenden Facharzt überwiesen.

 

Innerhalb der nächsten Tage soll eine Essensberatung erfolgen. Bei jeder zehnten Patientin mit Gestationsdiabetes ist eine Insulinbehandlung und entsprechende Schulung erforderlich. Eine Behandlung mit Tabletten ist nicht möglich. Wenn die Blutzuckerwerte im Normbereich bleiben, können Komplikationen weitgehend vermieden werden.

Wir werden Sie in der weiteren Schwangerschaft unterstützen. 

Bitte scheuen Sie sich nicht, uns zu fragen.

 


Ultraschall-Untersuchungen

 Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen:

 1. Basisultraschall: 09. – 12. SSW

 2. Basisultraschall: 19. – 22. SSW

Beim 2. Ultraschall können Sie zwischen zwei Alternativen

wählen, um eventuelle Auffälligkeiten zu erkennen: 

a) einer Basis-Ultraschalluntersuchung

b) einer erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung 

Erläuterungen hierzu finden Sie in dem Merkblatt „Ich bin schwanger, welches Sie von uns erhalten“

3. Basisultraschall: 29. – 32. SSW

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.

Wir würden uns freuen, Ihnen hierzu noch weitere Informationen geben zu dürfen.