Wir beraten Sie gern bei der Auswahl Ihrer hormonellen oder hormonfreien Kontrazeptionsmethode (Methode zur Verhütung einer Schwangerschaft).
Ihre Krankenkasse übernimmt bis zum vollendeten 22. Lebensjahr die Kosten für eine hormonelle Methode der Schwangerschaftsverhütung, ab dem 18. Lebensjahr mit der gesetzlich bestimmten Zuzahlung. Über diesen Zeitpunkt hinaus müssen die Aufwendungen für die Verhütung selbständig von jeder Patienten getragen werden. Ausnahmebestimmungen gelten nur für besondere medizinische Indikationen nach Antragstellung und Genehmigung durch die Krankenkassen.
Dr. med. Sabine Brinkmann
Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Eisenberger Straße 78
07629 Hermsdorf
Telefon: 036601-83477
Fax: 036601-938044
E-mail:
praxis@frauenarzt-brinkmann.de
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